Kommt drauf an.
Im Gesetzestext steht, dass man verpflichtet ist einen Arzt zu holen, allerdings kann man in den meisten Einrichtungen davon ausgehen, dass sich jemand bereits darum gekümmert hat. Wenn man z. B. eine Leiche am Flussufer findet, ist die Polizei die richtige Adresse.
Wenn jemand zu Hause gestorben ist, dann wäre korrekterweise der erste Anruf beim behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin, damit der Tod festgestellt, die Leichenschau durchgeführt und der Leichenschauschein ausgestellt wird. Nun hat man nicht immer die Handynummer der behandelnden Ärzteschaft seiner Familie parat. Wenn man also keinen behandelnden Arzt erreichen kann, ist der kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig. Dort sagt man Bescheid und es kommt jemand, der dann entscheiden muss, ob es sich hier um einen natürlichen Tod handelt oder nicht. Wenn man sich nicht ganz sicher ist, ob der Mensch vor einem noch lebt und ärztliche Hilfe benötigt, ist natürlich der Notruf 112 richtig. Eine Person im ärztlichen Notdienst wird allerdings nie eine Leichenschau durchführen, da Notärzte für Notfälle zur Verfügung stehen sollen und wenn jemand bereits tot ist, hat man vergleichsweise viel Zeit. Daher kann es sein, dass man den Einsatz sogar privat bezahlen muss, wenn klar war, dass es sich nie um einen Notfall gehandelt hat.
Das Ausstellen des Leichenschauscheins ist keine Leistung der Krankenkasse, da man ja tot und nicht krank ist und somit aus der Krankenkasse ausgeschieden ist. Ärztliches Fachpersonal will daher auch oft bar bezahlt werden. Es werden meist 40 bis 100 Euro berechnet. Rechtlich ist also eigentlich alles geklärt.
In der Realität ist es oft etwas unklarer. Wenn in der Familie/im Freundeskreis ein Todesfall zu erwarten ist und man eine Beschlagnahmung und Chaos vermeiden möchte, ist es daher gut, sich darüber zu unterhalten, was passieren soll, wenn der Tod eintritt. Am besten kümmert ihr euch also vorher in Absprache mit den Beteiligten um die Handynummer des behandelnden Arztes/der Ärztin oder auch eines befreundeten Arztes und pint sie an den Kühlschrank. Ihr habt freie Arztwahl!
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.